Ein Anwalt für die Leser

Wilhelmshavener Zeitung und Jeversches Wochenblatt haben künftig einen Ombudsmann

Wilhelmshaven/Jever – Warum arbeitet eine Redaktion so, wie sie arbeitet? Wer bestimmt über die Inhalte einer Zeitung? Darf ein Redakteur schreiben, was er will? Und darf er auch Dinge verheimlichen? Weshalb berichtet das Blatt über das eine Thema, aber nicht über das andere? Warum stellt der Autor sich kommentierend auf die eine Seite und nicht auf die andere? Warum wird mein Leserbrief nicht gedruckt, aber der meines Nachbarn sehr wohl?

Täglich hat die Redaktionsleitung einer Zeitung sich solchen Fragen zu stellen, und nicht immer werden Fragende und Beschwerdeführer und die Redaktion sich dann einig. Die Veränderungen der jüngsten Zeit im Brune-Mettcker-Verlag, bei der Wilhelmshavener Zeitung und beim Jeverschen Wochenblatt haben zu zahlreichen Leserreaktionen geführt, aber auch zu Diskussionen in den Sozialen Medien und in der politischen Öffentlichkeit.

Verlag und Redaktion stellen sich dieser Diskussion, nehmen gern Anregungen wie auch Beschwerden entgegen. Jeder Anruf, jeder Brief, jede Mail wird ernstgenommen und beantwortet. Um diesen steten Meinungsaustausch noch zu fördern und im einen oder anderen Fall zwischen widerstreitenden Interessen zu vermitteln, wird der Brune-Mettcker-Verlag einen Weg gehen, den auch andere Verlage schon erfolgreich beschritten haben. Ab sofort wird es einem Ombudsmann geben.

Das Konzept der Ombudsleute stammt aus dem skandinavischen Raum, der Begriff Ombud ist aus dem Altnordischen abgeleitet und bedeutet so viel wie „Vollmacht“. Der Ombudsmann (natürlich gibt es auch Ombudsfrauen) erfüllt dabei die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsperson. Seit den 1970er-Jahren hat sich diese Art von Institution weltweit verbreitet, nicht nur in der Presse, sondern zum Beispiel auch bei Banken, Versicherungen, im öffentlichen Dienst oder in der Pflege und Sozialarbeit.

Im Brune-Mettcker-Verlag soll der Ombudsmann in Zukunft – neben der Redaktionsleitung, die selbstverständlich erster Ansprechpartner für Leserinnen und Leser bleibt – eine weitere und neutrale Anlaufstelle für diejenigen sein, die kritische Fragen zu redaktionellen Arbeitsweisen haben, die mit Entscheidungen der Redaktion hadern oder sich durch Veröffentlichungen falsch oder ungerecht behandelt fühlen.

Nicht immer wird ein Ombudsmann auftretende Konflikte lösen können. Wenn es aber gelänge, in dem einen oder anderen Fall mehr Verständnis bei Betroffenen für Entscheidungen der Redaktion zu wecken oder umgekehrt mehr Sensibilität bei Redakteurinnen und Redakteuren für die Belange der „Kunden“ und der Betroffenen einer Berichterstattung, wäre viel gewonnen.

Maßstab aller Überlegungen sind dabei der grundgesetzlich festgeschriebene Informationsauftrag der Medien und die Freiheit der Presse, das deutsche Presserecht und die ethischen Grundsätze des Deutschen Presserats. Vor allem aber der berechtigte Anspruch der Leserinnen und Leser, für ihr Geld eine handwerklich sauber und professionell gemachte Zeitung geliefert zu bekommen, die ihrem eigenen Anspruch auf Unabhängigkeit und Überparteilichkeit gerecht wird.

Wer ist der neue Ombudsmann?

Helmut Burlager (Jahrgang 1957) ist Journalist im Ruhestand mit mehr als 45-jähriger Berufserfahrung. Volontariat bei der Ostfriesen-Zeitung in Leer, Redakteur beim Jeverschen Wochenblatt, Studium der Publizistik an der Freien Universität in Berlin, Mitglied der Redaktionsleitung im Brune-Mettcker-Verlag in wechselnden Funktionen ab 1990, zuletzt als Chefredakteur beim Anzeiger für Harlingerland und dem Jeverschen Wochenblatt. Seit Mitte 2020 als freier Journalist und in beratender Funktion für den Verlag tätig, übernimmt er das Amt des Ombudsmannes zum 1. Februar 2022. Er lebt in Jever und in Nissan-lez-Enserune in Frankreich.

Welche Kompetenzen hat der Ombudsmann?

Er ist beratend und vermittelnd tätig, hat keinen Einfluss auf redaktionellen Entscheidungen. Diese bleiben in alleiniger Verantwortung der Chefredaktion. Der Ombudsmann hat jedoch jederzeit direkten Zugang zu den an der Entstehung der Zeitung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, kann Fragen stellen und Hinweise geben.

Was ist seine Position im Verlag?

Der Ombudsmann wird vom Verlag für seine Tätigkeit bezahlt, ist im Rahmen dieser Tätigkeit jedoch nicht weisungsgebunden. Er handelt und entscheidet unabhängig, nach eigenem bestem Wissen und Gewissen.

Arbeitet der Ombudsmann im Verborgenen?

Nein, er wird regelmäßig in diesem Blog und in Zeitungskolumnen über aktuelle Fragen und Problemstellungen in der Redaktion und im Journalismus berichten.

Wie wende ich mich an den Ombudsmann?

Per E-Mail an bm.ombudsmann (at) outlook.de

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